Formen der Schiffsbeteiligung

Eine Schiffsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung mit mittelfristiger Laufzeit. Dabei beteiligt sich ein Anleger am Bau und/oder am Betrieb eines Schiffes mit einer bestimmten Einlage. Meist erfolgen diese Einlagen als Kommanditeinlage in einer GmbH & Co. KG. Der Anleger wird also zum Kommanditisten, der am Gewinn und am Verlust des Unternehmens beteiligt wird, wobei er für Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet. Zugleich profitiert er von seiner Kapitalauszahlung und den jährlichen Ausschüttungen inklusive der Ausschüttung bei Veräußerung des Schiffes. Die Beteiligung erfolgt über geschlossene Fonds, die entweder als Publikumsfonds oder als Private Placements konzipiert sind.

 

Publikumsfonds

  • Bei Publikumsfonds können Investoren nur während eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) der Schiffsgesellschaft beitreten.
  • In einem vorformulierten Vertragswerk werden Struktur der Gesellschaft, Treuhand und Verwaltung sowie in den meisten Fällen auch die Bereederung geregelt. Der einzelne Anleger hat darauf i.d.R. wenig Einfluss.
  • Es besteht Prospektpflicht. In einem Emissionsprospekt werden die wesentlichen Angaben zum Investment sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beschrieben. Der Prospekt unterliegt der Aufsicht der Bafin, allerdings nur in formaler Hinsicht, nicht bezogen auf die Richtigkeit des Inhalts und Wirtschaftlichkeit / Rendite der Anlage.
  • Zur Koordination zwischen der Schiffsgesellschaft und den Anlegern ist in der Regel ein Treuhänder für Überwachung, Kontrolle und Korrespondenz eingeschaltet.
  • Der Mindestzeichnungsbetrag liegt in der Regel bei ca. 15.000 Euro.

Private Placements

Beteiligungen für Einzel- oder einige wenige Investoren

 

  • Private Placements richten sich an Einzelinvestoren oder einen exklusiven Kreis von nur wenigen Personen. Dabei gelten folgende Kriterien:
    • weniger als 20 Gesellschafter (Kommandititsten) oder
    • die Mindestbeteiligungssumme ist höher als 200.000 Euro
  • Bei Private Placements besteht in der Investitions- als auch in der Betriebsphase die Möglichkeit einer erheblichen Mitbestimmung seitens der Investoren.
  • Außerdem zeichnen sie sich durch teils deutlich geringeren Nebenkosten der Gesellschaft (keine Prospekt- und Berichtspflicht, geringere Werbe- und Vertriebskosten) aus. 

 

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